FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Förderantrag des Vereins der Freunde und Förderer der DHBW Stuttgart e.V./KOMMUNITY. Der Förderverein hat für die verbesserte Abwicklung und genauere Zuordnung von beantragten Fördermitteln ein Formular entwickelt. Um ein optimales Antragsmanagement zu gewährleisten, sind die Antragsteller gebeten, folgende Punkte bei der Antragsstellung zu beachten.
Allgemeines zu Förderanträgen
Jede Person des privaten und öffentlichen Rechts, welche Fördermittel vom Verein der Freunde und Förderer der DHBW Stuttgart e.V./ KOMMUNITY beziehen möchte, darf einen Förderantrag stellen.
Ich habe mich für ein kostenpflichtiges Event angemeldet und musste aber absagen. Bekomme ich die Teilnahmegebühr zurückerstattet?
Leider nein. Bei einer kurzfristigen Absage müssen wir die Gebühr in Rechnung stellen. Es sei denn, es findet sich ein(e) Nachrücker/in
Wo kann ich mich zu einem Event anmelden?
Anmelden kannst Du Dich via Anmeldemaske unter dem jeweiligen Termin. Klicke dazu einfach auf den „Erfahre mehr“ Button neben der jeweiligen Veranstaltung.
Wie werden die freien Plätze vergeben?
Die Vergabe der freien Plätze erfolgt nach dem „first come, first served-Prinzip“.
Kann ich Freunde/Bekannte, die nicht Mitglied des Fördervereins sind, zum Event mitbringen?
Unsere Veranstaltungen sind hauptsächlich für unsere Mitglieder bestimmt. Sollten allerdings noch Plätze frei sein, öffnen wir unsere Veranstaltungen auch für Nicht-Mitglieder. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass die Plätze bei stark nachgefragten Events ausschließlich an unsere Mitglieder vergeben werden können.
Wie kann ich sehen, ob noch Plätze für ein entsprechendes Event frei sind?
So lange die Anmeldemaske unter dem Event noch sichtbar ist, gibt es noch frei Plätze.
Muss ich während meines Studiums auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen?
Nein, während deines Studiums ist Deine Mitgliedschaft kostenlos.
Ist es möglich wieder aus dem Verein auszutreten?
Ein Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich (schriftliche Austrittserklärung mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Geschäftsjahres (Geschäftsjahr = 01.10.-30.09. des Folgejahres)).